Alle Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, nach dem Unterschreiben des Vertrags seitens des Kunden zustande. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Gaumenfreunde Event GmbH bzw. Kurz GmbH (nachfolgend GF) gelten ausschließlich diese AGB.
Miete und Überlassung
Alle angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke sind und bleiben Eigentum der GF und werden nur miet- oder leihweise überlassen. Die Rückgabebestätigungen der GF erfolgen stets unter Vorbehalt einer konkreten Prüfung. Der Kunde hat diese Gegenstände (z.B. Geschirr, Tischdecken, Besteck, Gläser etc) pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung zurückzugeben. Der Kunde haftet für defekte oder verloren gegangene Artikel (Wiederherstellungswert bzw. Neuanschaffungswert). Für die Überlassung von Equipment behält sich GF die Forderung eine Kaution vor.
Strom
Die GF sind einzig für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen.
Lieferung und Transport
Die Lieferung erfolgt der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Lieferbedingungen
Um den Mehraufwand bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen und sich die GF zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können sind Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie z.B.: Baustellen (lange Wege, Treppen, nicht funktionierende oder nicht vorhandene Aufzüge) durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen. Fehlen der GF diese Informationen die den Lieferort betreffen, behalten wir uns das Recht vor, Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. Die Equipment Abholung erfolgt nach Vereinbarung.
Abnahme udn Übergabe
Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach der Leistungserbringung bzw. Lieferung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der GF. In diesen Fällen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Der Kunde verpflichtet sich, am Abgabetermin selbst anwesend zu sein, oder sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Abnahmetermin unmittelbar vor dem Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist. Hat der Kunde bereits vor Abnahme die Leistung oder einen Teil der Leistungen in Benutzung genommen (z.B. mit dem Verzehr der Speisen begonnen), so gilt die Abnahme mit der Benutzung als erfolgt. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Lieferungen der GF bei Abnahme bzw. Nachlieferung zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel sofort, gegebenenfalls mündlich am Veranstaltungsort, oder telefonisch mitzuteilen und der GF Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen und eventuelle Mängel zu beseitigen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch starke Erwärmung, Feuchtigkeit, unsachgemäße Lagerung, oder Behandlung entstehen (insbesondere bei Lebensmitteln). Dies gilt auch für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die GF zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
Allergien
Da nicht auszuschließen ist, dass in einem bestimmten Küchenbereich auch andere Lebensmittel hergestellt wurden bzw. die Ware eines Lieferanten Allergene & Zusatzstoffe enthält (Kreuzkontamination), übernimmt die GF keine Garantie für die 100 %ige Allergenfreiheit dieser Speisen.
Standzeit bzgl. Trockenheit und Aussehen
Im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung und der Qualität der Speisen ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
Mitnahme von Speisen und/oder Getränken
Bei Mitnahme von Speisen und Getränken übernehmen die GF ab Übergabezeitpunkt keine Gewährleistung auf die Güte der Ware. Die Haftung geht vollständig auf den Empfänger über. Speisen vom Buffet, die nicht verzehrt wurden, dürfen aus Hygienegründen nicht an den Besteller zur Mitnahme abgegeben werden.
Kalkulation
Die von uns angebotenen Preise und Mengen sind für die vom Besteller angegebene Personen- und Mengenanzahl angemessen für „Normalesser“ kalkuliert.
Änderungen
Durch saison- oder qualitätsbedingte Begebenheiten können geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot auftreten.
Mindestbestellwert
Die Mindestpersonenzahl liegt bei 20 Personen. Liegt diese darunter werden trotzdem 20 Personen als Rechnungsgrundlage genutzt.
Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO, ohne gesetzliche Abgaben und sonstige eventuelle öffentlich/rechtliche Abgaben. Die GF sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. der Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind. Im Auftrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die aufgrund unrichtiger oder nicht gemachter Angaben des Auftraggebers entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Fälligkeit, Anzahlung und Verzug
Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt – ohne Abzug- fällig. Die GF sind bei Zahlungsverzug berechtigt Mahngebühren sowie Verzugszinsen (4 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB) zu berechnen, sowie weitere Lieferungen einzustellen. Die GF behält sich vor, Abschlagszahlungen, bis zu einer Höhe von 80 % des Rechnungswertes zu fordern. Bei einem berechtigten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ist Vorkasse erforderlich. In diesem Fall ist auch die Ablehnung eines Auftrages möglich.
Stornierung
Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Storniert, bzw. kündigt der Kunde den Vertrag, so hat die GF Anspruch auf Vergütung, wie folgt:
Wird die Leistung aus irgendwelchem Grund bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung einer Entschädigung von bis zu 10 % des Auftragswertes vor.
Bei späteren Stornierungen gilt:
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Vergütung
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der Vergütung
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der Vergütung
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vergütung
- danach 100 % der Vergütung
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Edenkoben.
Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Landau.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand 11.03.2021
Gaumenfreunde Event GmbH | Lerchenweide 3 | 67480 Edenkoben
Kurz GmbH | Unter dem Kloster 1 | 67480 Edenkoben